Keine Verzögerung für Mitbestimmung in Werkstätten
Berlin: Werkstatträte aus ganz Deutschland fordern seit mehr als zehn Jahren die Novellierung der Werkstättenmitwirkungsverordnung, kurz WMVO und wollen damit mehr gesetzlich garantierte Mitbestimmung in Werkstätten für behinderte Menschen erreichen. Mit einem Aufruf unter dem Motto "Keine Verzögerung bei der WMVO! Wir brauchen die novellierte WMVO 2017!" machen die Werkstatträte nun Druck auf die Politik. Darauf hat Jürgen Linnemann, der sich als Inklusionsbotschafter u.a. für die Rechte behinderter Menschen in Werkstätten stark macht, hingewiesen.
Die Werkstatträte schlossen sich zu regionalen Arbeitsgruppen und in vielen Bundesländern zu großen Landesarbeitsgemeinschaften (LAG WR) zusammen. Um den mehr als 300.000 Beschäftigten in Werkstätten eine lautere Stimme zu geben, gründete sich 2008 auch die Bundesvereinigung der Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte (BVWR), die heute unter der Bezeichnung "Werkstatträte Deutschland" arbeitet. Seitdem setzt sich Werkstatträte Deutschland für mehr Mitbestimmung für Werkstattbeschäftigte ein.
Ergebnis der jahrelangen Arbeit ist, dass ein Entwurf zur novellierten WMVO vorliegt, in dem sich viele Forderungen von Werkstatträte Deutschland wie auch der LAG WR wiederfinden. Werkstatträte in ganz Deutschland freuen sich nun auf eine neue Verordnung, die ab 2017 in Kraft treten soll. Es gibt aber einen Haken an der Sache: Die Novellierung der Werkstättenmitwirkungsverordnung wurde an das Bundesteilhabegesetz angekoppelt und soll mit ihm im Tandemverfahren durch die Instanzen der Gesetzgebung gehen.
Der straffe Zeitplan zur Gesetzesentscheidung des Bundesteilhabegesetzes ist nun aber gestört und auch das geplante Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2017 ist mittlerweile fraglich. Sollte sich das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesteilhabegesetz weiter verzögern, so tritt nicht nur das Bundesteilhabegesetz nicht am 1. Januar 2017 in Kraft, sondern die WMVO auch nicht. Viele Werkstattbeschäftigte befürchten, dass sich die Novellierung der WMVO sogar auf unbestimmte Zeit verzögern könnte, da im Herbst 2017 Bundestagswahlen sind. Im Herbst 2017 beginnen aber auch die Wahlen zum Werkstattrat aus deren gewählten Vertretern sich dann die LAG WR zusammensetzen, um dann bis spätestens Mai 2018 auf Bundesebene den Vorstand von Werkstatträte Deutschland zu wählen.
Die gesetzliche Grundlage für die Werkstattratswahlen ist die WMVO. Die WMVO regelt neben dem Wahlverfahren auch die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Werkstatträten. Nach ihr richten sich auch die Fortbildungen zum Beispiel für neu gewählte Werkstatträte. In der neuen WMVO wird sich einiges ändern. Es soll mehr echte Mitbestimmung vorhanden sein, Frauenbeauftragte soll es in jeder Einrichtung geben. Vertrauenspersonen sollen von intern wie auch von extern kommen können. Eine Verschiebung des Inkrafttretens der WMVO käme für Werkstattbeschäftigte einer Katastrophe gleich. Die Werkstatträte in ganz Deutschland hoffen und bangen seit Monaten und haben sich für eine gute novellierte WMVO eingesetzt, heißt es im Aufruf der Werkstatträte.
Werkstatträte Deutschland fordert daher die Politik auf, ihrem Versprechen nachzukommen. "Die Werkstättenmitwirkungsverordnung muss ab 2017 gültig sein! Sollte das nicht gemeinsam mit dem Bundesteilhabegesetz möglich sein, so muss die WMVO vom Bundesteilhabegesetz abgekoppelt werden! Uns ist wichtig: Die novellierte WMVO muss ab 2017 gelten! Nur so kommen die Menschen mit Behinderung in Werkstätten zu ihrem hart erkämpften Recht auf mehr Mitbestimmung!" Dies erklärte der Vorstand von Werkstatträte Deutschland.