Tour zu Bundestagsabgeordneten fortgesetzt

MdB Martin Gerster und Oliver StraubBiberach/Riß: Oliver Straub weiß aus eigener Erfahrung, was es bedeuten kann, wenn man gegen die Mühlen der Gesetze ankämpfen muss, um selbstbestimmt und gleichberechtigt leben zu können. Deshalb kämpft er für ein gutes Bundesteilhabegesetz und hat sich nach seiner letztjährigen Tour mit seinem Elektrorollstuhl vom Bodensee nach Berlin für ein gutes Bundesteilhabegesetz vorgenommen, mit Bundestagsabgeordneten in seiner Umgebung über die Probleme beim geplanten Teilhabegesetz zu sprechen. Nun traf sich der Inklusionsbotschafter in Biberach an der Riß mit dem SPD Bundestagsabgeordneten Martin Gerster.

"Am Montagabend hatte ich ein Gespräch mit dem Bundestagsabgeordneten Martin Gerster von der SPD in seinem Wahlkreisbüro Biberach. Wir haben uns eine Dreiviertelstunde über das Teilhabegesetz unterhalten, ich hatte den Eindruck, dass er sich als Mitglied des Rechnungsprüfungs- und Haushaltsausschusses mit der Materie Bundesteilhabegesetz nicht so gut auskennt, und er gab auch zu, sich bei Abstimmungen zu neuen Gesetzen an die Empfehlungen der Ministerien zu halten, da man nicht alles überblicken könne. Er war dennoch interessiert, welche Verschlechterungen die Betroffenen durch das Bundesteilhabegesetz befürchten und er wollte von mir wissen, unter welchen Voraussetzungen er für das Bundesteilhabegesetz stimmen sollte", berichtet Oliver Straub.

Für Oliver Straub sind das drei wesentliche Punkte: freies Wunsch- und Wahlrecht, das jedem garantiert, selbst entscheiden zu können, wo und wie man leben möchte und niemand gezwungen werden darf, in einem Heim leben zu müssen. Kein Poolen von Leistungen ohne die Zustimmung der Betroffenen und die Streichung der 5 von 9 Punkte Regelung, da es einen großen Teil von Betroffenen aus den Leistungen der Eingliederungshilfe ausschließt. "Natürlich wäre es auch schön, die komplette Einkommens- und Vermögensanrechnung für jeden Bezieher von Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege abzuschaffen und auch die Hilfe zur Pflege aus der Sozialhilfe heraus zu lösen, aber alle Mängel werden sie jetzt im parlamentarischen Verfahren nicht beseitigen können, und ohne diese drei Punkte denke ich, ist es wohl besser, das Gesetz nicht zu verabschieden", betonte Oliver Straub.

Martin Gerster äußerte am Ende des Gesprächs, dass es noch Nachbesserungsbedarf im Entwurf und mit dem Bundesteilhabegesetz gibt und dass niemand schlechter gestellt werden darf als bisher. Oliver Straub und Martin Gerster haben vereinbart, sich vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes nochmal einmal zu treffen.