Neues vom Bischofsschloss

Thomas SchalskiMarkdorf: Nach dem mittlerweile der Gemeinderat den Umbau des Bischofsschlosses in Markdorf in ein Rathaus mit Umbaukosten von 18 Millionen Euro beschlossen hat, regt sich in der Bevölkerung viel Widerstand. Zur Erinnerung: der Gemeinderat hatte beschlossen, dass nur Teile des neuen Rathauses barrierefrei werden sollen. Das kritisiert der Inklusionsbotschafters Thomas Schalski, der darin einen klaren Verstoß gegen die Landesbauordnung des Landes Baden-Württemberg und das Behindertengleichstellungsgesetz sieht, wie er den kobinet-nachrichten mitteilte.

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle (EUTB) Bodensee/Oberschwaben hatte diesen Gemeinderatsbeschluss stark kritisiert. Nun hat sich eine Bürgerinitiative (https://www.initiative-bischofsschloss.de) diesem Themas angenommen und eine Kampagne für ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid gestartet. Der Inklusionsbotschafter und Leiter der EUTB Bodensee/Oberschwaben Thomas Schalski begrüßt und unterstützt aktiv diese Initiative. Er erklärte: "wir brauchen kein 'modernes Rathaus' in Markdorf, welches nicht durchgehend barrierefrei ist. In Skandinavien wäre so etwas nicht möglich. Menschen mit Behinderung sind keine Dispositionsmasse nach dem Motto passt Barrierefreiheit ins Konzept oder nicht. Menschen mit Behinderung und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind auch kein Einsparpotential." Um Kosten zu senken, würde auf umfassende Barrierefreiheit verzichtet.

Umso schlimmer sei nach Ansicht von Thomas Schalski, dass der örtliche Behindertenbeauftragte immer wieder als Feigenblatt für die Verwaltung herhalte. "So war es schon, als im Stadtteil Riedheim das Gebäude des Ortsrathauses bei einem Umbau auch nicht barrierefrei umgebaut wurde. Verwaltung und Gemeinderat verweigerten den Bau einer Rampe für Rollstuhlfahrer und verlegten lieber die Ortsratssitzung in einen Kindergarten damit Rollstuhlfahrer daran teilnehmen können. Auch dieses ist ein Verstoß gegen die Landesbauordnung", kritisiert Thomas Schalski.

Das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid sind Instrumente der direkten Demokratie. Solche Instrumente fehlen in Baden-Württemberg nach Ansicht von Thomas Schalski, wenn es darum geht, dass Menschen mit Behinderung einklagbare Rechte haben, wenn gegen das Barrierefreiheitsgebot von öffentlichen Gebäuden der Landesbauordnung verstoßen wird.  Hier sind aus der Sicht der Selbstbestimmung 'scharfe Schwerter' zu schaffen, um effektiv gegen inklusionsfeindliche Beschlüsse vorgehen zu können."

Es bleibe nun zu hoffen, dass die BürgerInnen mit dem Bürgerbescheid diesem Spuk ein Ende bereiten und damit die Verwaltung und Gemeinderat zwingen, ein wirklich barrierefreies Rathaus zu planen und umzusetzen. "Als Inklusionsbotschafter werde ich mich aktiv dafür einsetzen, dass Menschen mit Behinderung sich am Bürgerbegehren beteiligen und damit sich aktiv in der Kommunalpolitik beteiligen", so Thomas Schalski.