Fristverlängerung im Sinne der Betroffenen nutzen

Hofgeismar: Die Entscheidung der Arbeits- und Sozialministerkonferenz die Antragsfrist für die Stiftung Anerkennung und Hilfe um ein Jahr bis zum 31.12.2020 zu verlängern stößt bei der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und beim Inklusionsbotschafter Josef Ströbl auf Hoffnung, dass mehr Betroffene ihre Ansprüche anmelden können und dabei auch entsprechend unterstützt werden.
Vor kurzem hatte die Arbeits- und Sozialministerkonferenz beschlossen, dass die Antragsfrist für Menschen, die in Behinderteneinrichtungen oder in Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mussten, um ein Jahr bis zum 31.12.2020 verlängert wird. Damit haben sie eine Forderung aufgegriffen, die u.a. von der ISL, Josef Stöbl und anderen Betroffenen erhoben wurden. "Es ist gut, dass man nun länger Anträge stellen kann. Es ist aber genauso wichtig, dass die betroffenen Einrichtungen und die Stiftung behinderte Menschen besser informiert. Vor allem brauchen diese eine gute Beratung und Unterstützung. Denn die Zeit damals war für uns nicht leicht", erklärte Josef Ströbl. Leicht sei es für Einrichtungen, in denen es damals schlimm zuging, sicherlich auch nicht, ihre eigene Geschichte aufzuarbeiten. "Das müssen die aber unbedingt tun, denn für uns Betroffene war das eine sehr schlimme Zeit", sagte Josef Ströbl gegenüber den kobinet-nachrichten. Im September dieses Jahres hatte er sich mit UnterstützerInnen nach Montabaur begeben, wo er damals hinter Mauern untergebracht wurde und hat mit Menschen gesprochen, die sich an diese Zeit erinnern. Seine Lehre daraus lautet: "Gerade Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf brauchen Menschen, die sie vor, bei und nach der Antragstellung entsprechend begleiten und unterstützen." Vor allem gelte es auch genau hinzuschauen, wo es damals Medikamententests gab, denn dieser Teil der Geschichte ist nach Ansicht von Susanne Göbel von der ISL noch viel zu wenig aufgearbeitet.